IMMOBILIENBEWERTUNG

Beleihungswertermittlung

Bewertung des Beleihungswerts

– Verlässliche Sicherheit für Finanzinstitute. Eines meiner Fachgebiete liegt auch in der Ermittlung des Beleihungswerts von Immobilien gemäß den Bestimmungen des §16 Absatz 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes, sowohl für Finanzinstitute als auch für individuelle Kunden.

Ich übernehme eine Vielzahl von Bewertungsaufagben für finanzwirtschaftliche Zwecke. Mein oberstes Ziel ist es, einen erstklassigen Service zu bieten und dabei höchste Qualität, Professionalität sowie Neutralität und Objektivität sicherzustellen.

Dafür wird modernste Software eingesetzt, die eine zeitnahe und konforme Leistungserbringung gemäß den Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) gewährleistet, selbst bei umfangreichen Auftragsvolumina. Zudem berücksichtige ich spezifische Anforderungen von Banken und Sparkassen, um den individuellen Bedürfnissen meiner Kunden gerecht zu werden.

Meine Leistungen zum Beleihungswert umfassen:

Markt- und Beleihungswertermittlung gemäß § 24 BelWertV: 

Ich biete Ihnen eine umfassende Dienstleistungspalette aus einer Hand, die von der ersten Besichtigung bis zur Überprüfung der Bewertungsgrundlagen reicht. Für Immobilien im Kleindarlehensbereich (Kreditvolumen bis 600.000,- €) ermöglicht § 24 BelWertV eine vereinfachte Wertermittlung, sofern die Objekte wohnwirtschaftlich genutzt werden. Bei teilweise gewerblicher Nutzung darf der Ertragsanteil ein Drittel des Rohertrags nicht übersteigen.

Mein Leistungsangebot für Markt- und Beleihungswert gemäß § 24 BelWertV umfasst:

  • Durchführung eines Ortstermins mit Besichtigung in der Regel sowohl innen als auch außen, Erstellung eines Besichtigungsprotokolls und Fotodokumentation
  • Wertermittlung mithilfe moderner Softwareanwendungen
  • Beschreibung der Lage, Nutzung, baulichen Anlagen und rechtlichen Gegebenheiten in Stichpunkten
  • Pauschale Angaben zum Instandhaltungsstau und anstehenden Sanierungen
  • Datenrecherche zu Mieten und Kaufpreisen sowie Überprüfung der vereinbarten Mieten
  • Bodenwertermittlung sowie Bewertung nach Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswerten
  • Plausibilisierung anhand geeigneter Vergleichskaufpreise oder Ertragskennziffern
  • Einschätzung zur Lage, Verwertbarkeit, Vermietbarkeit, Möglichkeit der Drittverwendung und Hochwasserrisiko
  • Aussage zum Beleihungsrisiko

Mit meinem umfassenden Service unterstütze ich Sie bei der fundierten Bewertung Ihrer Immobilien gemäß den Anforderungen des § 24 BelWertV.

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