IMMOBILIENBEWERTUNG

Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB​

Sie möchten wissen, wieviel Ihre Immobilie wert ist? Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten zur
Vorlage bei einer Behörde benötigen oder wenn es eine gerichtliche oder außergerichtliche
Auseinandersetzung über den Wert Ihrer Immobilie gibt, ist ein Verkehrswertgutachten
notwendig. Denn mit einem richtigen und professionellen Verkehrswertgutachten gem. § 194
BauGB haben Sie einen verlässlichen und echten Wert Ihrer Immobilie.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten ist ein von einem Immobiliensachverständiger erstelltes Gutachten, in welchem der Marktwert einer Immobilie ermittelt wird. Es gibt drei Wertermittlungsverfahren, durch die der Wert Ihrer Immobilie errechnet wird. Diese drei Verfahren sind:

  • Vergleichswertverfahren
  • Sachwertverfahren
  • Ertragswertverfahr

Welches Wertermittlungsverfahren Ihrer Immobilienbewertung zugrunde gelegt wird, ist abhängig von der Art Ihrer Immobilie. Das Verkehrswertgutachten gibt eine sehr genaue Einschätzung zum Wert und den baulichen Gegebenheiten zu Ihrer Immobilie ab.

Wann benötige ich ein Verkehrswertgutachten?​

  • Erbauseinandersetzung
  • Scheidungsverfahren (Ermittlung Zugewinnausgleich)
  • Verkaufsunterstützung bei Veräußerung der Immobilie
  • zur Vorlage beim Finanzamt
  • zur Vorlage beim Gericht (z.B. Betreuungsfall)
  • zur Vorlage für eine Bau/Immobilienfinanzierung

Meine Leistungen beim Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB sind:

  • Ortstermin mit Innen- sowie Außenbesichtigung der zu bewertende Immobilie
  • Umfangreiche Fotodokumentation
  • Darstellung von Merkmalen und rechtlicher Gegebenheiten der zu bewertende Immobilie
  • Detaillierte Lage-, Bau- und Ausstattungsbeschreibung
  • Sichtprüfung der Bausubstanz, Hinweise zu anstehenden baulichen Maßnahmen
  • Einschätzung pauschaler Wertabschläge bei Instandhaltungsrückstau sowie Bauschäden
  • Angaben zur Marktlage und Marktdaten
  • Einschätzung der marktüblichen Miete/Pacht bei Ertragsobjekten
  • Wertermittlung nach einem für die Objektart geeigneten Verfahren (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren)
  • Ermittlung des Bodenwertes nach den objektspezifischen Gegebenheiten
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die Bewertung wie z.B. Grundbuchauszug
  • Unterstützung bei der Ermittlung von Wohn- und / oder Mietflächen durch Drittanbieter
  • Plausibilisierung des Ergebnisses
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